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   KG, 10.04.1997 - 4 ARs 6/96   

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https://dejure.org/1997,9519
KG, 10.04.1997 - 4 ARs 6/96 (https://dejure.org/1997,9519)
KG, Entscheidung vom 10.04.1997 - 4 ARs 6/96 (https://dejure.org/1997,9519)
KG, Entscheidung vom 10. April 1997 - 4 ARs 6/96 (https://dejure.org/1997,9519)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO §§ 99, 97 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1997, 425 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 14.02.1997 - 4 Ws 177/96
    Auszug aus KG, 10.04.1997 - 4 ARs 6/96
    Das ergibt sich zwingend aus der Neufassung des § 97 Abs. 3 BRAGO , wonach die Beiordnung des Pflichtverteidigers im ersten Rechtszug volle Rückwirkung entfaltet (vgl. KG, Beschl. v. 14.2.1997 - 4 Ws 177/96).

    Der Senat hat jedoch in einem Beschluß vom 14. Februar 1997 - 4 Ws 177/96 - die bisherige Rechtsprechung zu § 97 Abs. 3 BRAGO , a.F., wonach der Pflichtverteidiger die gesetzlichen Gebühren grundsätzlich nur für solche Tätigkeiten beanspruchen konnte, die er nach seiner Bestellung ausgeübt hat, und wonach § 97 Abs. 3 BRAGO keinen selbständigen Gebührentatbestand enthielt, dem Pflichtverteidiger vielmehr nur einen Anspruch auf die Gebühr nach § 84 BRAGO für seine Tätigkeit im vorbereitenden Verfahren auch dann sichern sollte, wenn er erst später bestellt war (vgl. Senat Rechtspfleger 1994, 116, Beschluß vom 2l. Januar l985 - 4 Ws 7/85 -), als überholt angesehen und hierzu weiter ausgeführt: Diese Rechtslage beruhte auf dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift alter Fassung (vgl. Senat Beschluß vom l0. September 1981 - 4 Ws 144/81 -).

  • OLG Köln, 31.03.1995 - 2 Ws 77/95
    Auszug aus KG, 10.04.1997 - 4 ARs 6/96
    Damit ist nunmehr für den Anwendungsbereich des § 97 Abs. 3 BRAGO bestimmt, daß eine in dem ersten Rechtszug erfolgte Pflichtverteidigerbestellung gebührenrechtlich eine volle Rückwirkung entfaltet (vgl. OLG Köln StV 1995, 306 f).
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